Einkommensteuerrechner (Deutschland)

Deutsche Einkommensteuer nach offizieller Formel 2024 — Grundtarif, Splittingtarif, optional Soli.

Wie es funktioniert

Die deutsche Einkommensteuer wird aus einer offiziellen Polynomformel in § 32a EStG berechnet, nicht aus flachen Stufen. Es gibt vier Zonen: Freizone bis zum Grundfreibetrag (€11.604 in 2024), Steilprogression 14 % bis 24 %, Flachprogression 24 % bis 42 %, schließlich flacher 42-%-Bereich bis €277.825, ab dem die sogenannte Reichensteuer mit 45 % greift. Ehepaare in Zusammenveranlagung nutzen den Splittingtarif: die Steuer wird auf das halbe Gesamteinkommen berechnet und verdoppelt — fast immer günstiger als zwei Einzelberechnungen, wenn ein Partner mehr verdient. Der Solidaritätszuschlag (Soli) ergänzt 5,5 % auf die Steuer, eine großzügige Freigrenze sorgt aber dafür, dass rund die unteren 90 % der Steuerzahler ihn nicht mehr zahlen (€18.130 Steuer Single, €36.260 zusammen). Die Kirchensteuer (8 – 9 % der Steuer, je nach Land) wird nicht modelliert, weil sie nur fällig wird, wenn man Mitglied einer steuererhebenden Kirche ist.

Die Formel

§ 32a EStG 2024 (Grundtarif): zvE ≤ 11.604 → 0 11.604 < zvE ≤ 17.005 → (922,98·y + 1.400)·y mit y = (zvE − 11.604)/10.000 17.005 < zvE ≤ 66.760 → (181,19·z + 2.397)·z + 1.025,38 mit z = (zvE − 17.005)/10.000 66.760 < zvE ≤ 277.825 → 0,42·zvE − 10.602,13 zvE > 277.825 → 0,45·zvE − 18.936,88 Splittingtarif: ESt = 2 · Grundtarif(zvE / 2)

zvE = zu versteuerndes Einkommen (nach Werbungskosten und Sonderausgaben). Die Polynomkoeffizienten ändern sich jährlich mit dem Grundfreibetrag — dies sind die 2024er Werte. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der ESt mit Freigrenze €18.130 (Single) oder €36.260 (Zusammenveranlagung); die Milderungszone setzt mit 11,9 % des Überschusses ein. Ohne Sozialabgaben (Krankenversicherung, Rentenversicherung etc., rund 20 % vom Brutto), Werbungskostenpauschale (€1.230/Jahr automatisch) und Kirchensteuer.

Beispielrechnung

  • Single, zvE €45.000, mit Soli.
  • In der Zone (17.005 → 66.760): z = (45.000 − 17.005)/10.000 = 2,7995. ESt = (181,19 × 2,7995 + 2.397) × 2,7995 + 1.025,38 ≈ €9.153.
  • Soli: ESt < €18.130, daher Freigrenze → €0. Gesamt ≈ €9.153, effektiver Satz ~20,3 %, Netto ≈ €35.847.

Häufig gestellte Fragen

Warum unterscheidet sich meine Lohnsteuer auf der Abrechnung?

Die Lohnsteuer ist die monatliche Vorauszahlung des Arbeitgebers, nicht die jährliche Endsteuer. Sie basiert auf Ihrer Steuerklasse (I – VI), den Lohnsteuertabellen und der Annahme eines vollen Jahres mit konstantem Monatslohn — meist überschätzt. Die Jahresabrechnung in der Steuererklärung bringt den Betrag auf das Niveau, das dieser Rechner schätzt, und es gibt eine Erstattung oder eine Nachzahlung.

Wann hilft der Splittingtarif Verheirateten?

Sobald die Einkommen der Ehepartner ungleich sind. Da die Steuerkurve progressiv ist, ist die Steuer auf den Durchschnitt verdoppelt immer ≤ Einzelversteuerung. Zwei Verdiener mit je €40k haben keinen Vorteil (Hälfte ergibt wieder €40k), aber ein Paar €70k / €10k spart mehrere tausend Euro: statt €70k zu hohen Sätzen zu versteuern, werden beide Hälften zum €40k-Grundtarif besteuert.

Muss ich Kirchensteuer zahlen? Warum ist sie nicht modelliert?

Nur, wenn Sie als Mitglied einer kirchensteuererhebenden Konfession (vor allem katholisch und evangelisch) in Deutschland registriert sind. Der Satz beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern. Da das vom persönlichen Kirchenstatus abhängt, den der Rechner nicht kennt, lassen wir es weg — addieren Sie 8 – 9 % der angezeigten ESt, wenn Sie zahlendes Kirchenmitglied sind.

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